Kosten und Erstattung

Dies ist eine Privatpraxis. Nachfolgend werden alle möglichen Varianten der Kostendeckung aufgeführt:

Privat Krankenversicherte und beihilfeberechtigte Personen

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Liegt eine Indikation für Psychotherapie vor, werden die Kosten für die Psychotherapie von privaten Krankenversicherungen und gegebenenfalls der Beihilfe übernommen.

Bitte setzen Sie sich vor Beginn der Therapie mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle in Verbindung. 

Informieren Sie sich über die Rahmenbedingungen einer ambulanten Verhaltenstherapie und fordern Sie  die Antragsformulare bei Ihrer Krankenkasse an.

Selbstzahler:innen

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Auf Wunsch können die Kosten der Therapie selbst übernommen werden. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und es erfolgt keine Weitergabe von Daten an die Krankenkasse. Sie erhalten eine Rechnung, eine Bezahlung vor Ort ist derzeit nicht möglich.  

Elternbegleitung

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Bezugspersonenarbeit ist ein fester Bestandteil in der Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen. Ich biete dies aber auch für Eltern an, die über den in der Psychotherapie bereits integrierten Rahmen hinaus meine Hilfe in Anspruch nehmen möchten oder bereits präventiv eine professionelle Begleitung wünschen. 

  • Einzel- (50 Minuten) oder 
  • Doppelstunden (100 Minuten) vereinbart. 


Eine Erstattung durch die Krankenkassen ist hierbei nicht vorgesehen. Preise auf Anfrage.